LSVA: Abklassierung per Mitte 2021

LEISTUNGSABHÄNGIGE SCHWERVERKEHRSABGABE Zur Stärkung der Verlagerungspolitik erhöht der Bundesrat die Abgaben für ältere Lastwagen bei der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ab 1. Juli 2021.

LSVA Abklassierung 2021 Bundesrat TIR transNews
Abklassierung verschoben: Mit dem Beschluss wird die LSVA ein halbes Jahr später erhöht als zuerst geplant.

Mit dem Verlagerungsbericht 2019 hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket beschlossen, um im alpenquerenden Verkehr noch mehr Güter von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Unter anderem entschied er dabei die Abklassierung von Lastwagen der Kategorie Euro 4 und Euro 5 von der mittleren in die teuerste LSVA-Kategorie. Diese Fahrzeuge erbringen heute rund zehn bis zwanzig Prozent der gesamten Verkehrsleistung im Gütertransport auf der Strasse. Zudem sieht der Bundesrat vor, den seit 2011 bestehenden Rabatt von zehn Prozent für Euro 2 und Euro 3-Fahrzeuge mit Partikelfilter aufzuheben. Diese Fahrzeuge machen gut zwei Prozent der Verkehrsleistung aus.

Da die Anpassungen auch den internationalen Verkehr durch die Schweiz betreffen, muss die LSVA-Anpassung vom Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz-EU gutgeheissen werden. Dieser hat nun grünes Licht dazu gegeben. Mit dem Beschluss wird die LSVA ein halbes Jahr später erhöht als zuerst geplant. Damit werden die Bedenken einzelner EU-Mitgliedsländer sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie berücksichtigt. Für die Umsetzung wird der Bundesrat auch noch die Schwerverkehrsabgabeverordnung anpassen.

In einer ersten Reaktion begrüsst die Astag den Entscheid des Bundesrats zur LSVA ab 2021. In der aktuellen Coronakrise wären staatliche Mehrkosten zulasten von Wirtschaft, Gewerbe und Konsumenten fatal, heisst es in einer Mitteilung.

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