CO2-Bundesratsentscheid belastet Fahrzeugimporteure

CO2-VERORDNUNG Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. April 2025 die revidierte CO₂-Verordnung teilweise rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Ein von auto-schweiz in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kam im Vorfeld zum Schluss, dass dafür die gesetzliche Grundlage fehlt.

Mit dem Bundesratsentscheid, der auch Transporter betrifft, werde laut auto-schweiz der Druck auf das Automobilgewerbe – insbesondere Importeure und Garagisten – massiv ausgebaut. (Symbolbild: IAA 2024)
Mit dem Bundesratsentscheid, der auch Transporter betrifft, werde laut auto-schweiz der Druck auf das Automobilgewerbe – insbesondere Importeure und Garagisten – massiv ausgebaut. (Symbolbild: IAA 2024)

Der Bundesrat nehme grossen wirtschaftlichen Schaden in Kauf, warnt auto-schweiz in einer ersten Reaktion. Die Vereinigung der offiziellen Fahrzeugimporteure schreibt: «Damit werden die Vorschriften für Neufahrzeuge, die trotz zahlreicher Hinweise von auto-schweiz deutlich schärfer ausfallen als im Rest Europas, auch auf bereits erfolgte Vertragsabschlüsse und Fahrzeugauslieferungen angewendet.»

Ein entsprechendes Rechtsgutachten von Wirtschaftsrechtsprofessor Peter Hettich von der Universität St. Gallen hatte für den Fall einer rückwirkenden Inkraftsetzung massive Rechtsverletzungen festgestellt. Nur in wenigen Verordnungspunkten ist der Bundesrat auf die Forderungen von auto-schweiz und anderen Verbänden im Vernehmlassungsverfahren eingegangen, etwa bei Zielwertgutschriften für das Übertreffen bestimmter Marktanteile von Steckerfahrzeugen. Weiter schreibt auto-schweiz: «Die Folgen für die drittgrösste Importwirtschaft der Schweiz sind hohe Sanktionen im dreistelligen Millionenbereich, die zu einem massiven Abbau von Arbeitsplätzen führen werden. Der Schaden für die Automobilwirtschaft ist erheblich, ebenso wie die Kollateralschäden für die Gesamtwirtschaft. auto-schweiz prüft nun ein gerichtliches Vorgehen gegen die wirtschaftsfeindliche CO₂-Verordnung.»

Peter Grünenfelder, Präsident von auto-schweiz, warnt: «Eine solche Politik wird für die Schweizer Autobranche existenzbedrohende Ausmasse annehmen.»
Peter Grünenfelder, Präsident von auto-schweiz, warnt: «Eine solche Politik wird für die Schweizer Autobranche existenzbedrohende Ausmasse annehmen.»

Verschärfung ohne Rechtsgrundlage

«Da kein Referendum zustande gekommen ist, besteht weder für die Änderung des CO₂-Gesetzes noch für die Änderungen der CO₂-Verordnung eine gesetzliche Grundlage», hält Prof. Dr. Peter Hettich, Professor für öffentliches Wirtschaftsrecht mit Berücksichtigung des Bau-, Planungs- und Umweltrechts an der Universität St. Gallen (HSG), in seinem Gutachten fest. Die nun vom Bundesrat rückwirkend in Kraft gesetzten Regelungen entsprächen zudem nicht dem Willen des Parlaments. Das CO₂-Gesetz hält an mehreren Stellen fest, dass sich der Bundesrat bei den Vorschriften für Neufahrzeuge und deren Detailregelungen nach den europäischen Normen richtet.

Diese Vorgabe wurde bei der Erarbeitung der dazugehörigen Verordnung an mehreren Stellen ignoriert. So etwa bei Zielwertgutschriften für hohe Marktanteile von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden: Überschreitet ein Hersteller diese Zielwerte, erhält er eine Gutschrift auf sein Flottenziel. Die jetzt verabschiedete Regelung für Personenwagen beinhaltet lediglich den Zeitraum bis und mit 2027, während die EU bis 2029 jährlich entsprechende Verkaufsanreize für elektrische Antriebe anbietet. Ebenso wurden besondere Fahrzeugkategorien im Güterverkehr vom CO₂-Vollzug nicht ausgeschlossen und damit wird bewusst die schwache Marktnachfrage nach elektrischen Lieferwagen ausgeblendet. Eine massive Verteuerung des Produktangebotes von Lieferwagen wird somit Handwerker, Transportunternehmer und viele weitere Gewerbetreibende belasten, während der Ausbau des Ökosystems für die Elektromobilität nicht voranschreitet. Bedauerlich ist zusätzlich auch der Aspekt, dass nicht alle CO₂-vermindernden Aktivitäten durch die jetzt verabschiedete Verordnung unterstützt werden. So werden die Potenziale von biogenen und synthetischen Treibstoffen nicht vollends ausgeschöpft.

Fahrzeugimporteure sehen Arbeitsplätze bedroht

«Das Rechtsgutachten von Professor Hettich zeigt deutlich auf, dass der Bundesrat und die Verwaltung nicht einfach rückwirkend die Spielregeln ändern können», hält auto-schweiz-Präsident Peter Grünenfelder fest. «Zudem gehen die Regelungen in der CO₂-Verordnung deutlich über internationale Normen hinaus, was alles noch teurer macht. Kauft die Schweizer Bevölkerung nun nicht genügend Elektrofahrzeuge, drohen allein für 2025 Strafzahlungen im dreistelligen Millionenbereich. Eine solche Politik wird für die Schweizer Autobranche und insbesondere Fahrzeugimporteure existenzbedrohende Ausmasse annehmen, weil eine rentable Geschäftstätigkeit damit staatlich quasi verunmöglicht wird.»

Die gesamte Schweizer Autowirtschaft mit ihren rund 100.000 Arbeitsplätzen und mehr als 4000 Unternehmen werde in ihrer Wettbewerbsfähigkeit massiv eingeschränkt. «Es ist zu rechnen mit einem Arbeitsplatzabbau von Tausenden von Stellen, der Ausdünnung des Händlernetzes und der Aufgabe von Garagenbetrieben», so Peter Grünenfelder.

Und auto-schweiz-Direktor Thomas Rücker ergänzt: «Vielen scheint nicht klar zu sein, dass am Ende nicht die Automobilwirtschaft die CO₂-Sanktionen zahlen sollen, sondern die steigenden Kosten auf den Verkaufspreis umgelegt werden und damit die Gesamtwirtschaft diesen Verteuerungseffekt zu spüren bekommt.»

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