Ab 1. März automatisiertes Fahren auf Schweizer Strassen möglich

NEUE ASTRA-VORSCHRIFTEN Neu sind drei Fälle des automatisierten Fahrens erlaubt. Zudem wurden die Vorschriften zum vermeidbaren Lärm aktualisiert. Weiter wurden die neuen Regelungen für Fahrzeuge des Langsamverkehrs harmonisiert, damit deren Potenzial noch besser ausgeschöpft werden kann.

Hände weg vom Lenkrad ist ab 1. März 2025 auf Autobahnen erlaubt – sofern das Fahrzeug über einen genehmigten Autobahnpiloten verfügt. (Bild: Frost & Sullivan)

2025 treten diverse Neuerungen im Strassenverkehr in Kraft. Davon sind zwei auch für Nutzfahrzeuge relevant. So wird ab 1. März 2025 automatisiertes Fahren auf Schweizer Strassen möglich:

  • Autobahnpilot: Neu dürfen Lenkerinnen und Lenker eines automatisierten Fahrzeugs auf Autobahnen einen Autobahnpiloten verwenden, sofern ihr Fahrzeug über einen genehmigten Autobahnpiloten verfügt. Ist dieser aktiviert, dürfen sie das Lenkrad loslassen und müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Sie müssen aber bereit bleiben, das Fahrzeug jederzeit wieder selbst zu bedienen, wenn sie das Automatisierungssystem dazu auffordert.
  • Führerlose Fahrzeuge: Führerlose Fahrzeuge dürfen auf behördlich genehmigten Strecken fahren. Sie müssen von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden.
  • Automatisiertes Parkieren: Automatisiertes Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkenden ist innerhalb dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze möglich.
  • Genehmigung des Automatisierungssystems: Fahrzeuge mit Automatisierungssystem benötigen in der Regel wie andere Motorfahrzeuge eine Typengenehmigung, damit sie zum Verkehr zugelassen werden. Fahrzeugherstellende müssen auf umfassende Weise nachweisen, wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während der Betriebsdauer eines Automatisierungssystems gewährleistet werden. Bisher hat für die Schweiz noch kein Fahrzeughersteller eine entsprechende Genehmigung für ein Automatisierungssystem beantragt. Dies könnte sich aber bald ändern. So möchte beispielsweise Daimler Truck ab 2027 entsprechende LKWs anbieten. Das ASTRA möchte die Potenziale des automatisierten Fahrens rasch erschliessen und hofft, dass die Fahrzeughersteller dies nun zügig beantragen werden.

Fahrerassistenz- und Systeme für automatisiertes Fahren ab 1. Juli 2025 Teil der Fahrausbildung

In der theoretischen und praktischen Führerprüfung zum Erwerb des Führerausweises für Personenwagen und Motorräder werden neu die Kenntnisse der Kandidatinnen und Kandidaten zu Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen geprüft.

Weitere Änderungen betreffen vor allem Fahrzeuge des Langsamverkehrs und Motorräder, aber nicht nur. So gelten bereits seit dem 1.1.2025 neue Vorschriften zum vermeidbaren Lärm. Dazu wurde die Liste der zu vermeidenden Geräusche aktualisiert: Neu ist es ausdrücklich verboten, vermeidbaren Lärm mit Auspuffanlagen, insbesondere Knallgeräusche, zu erzeugen. Es droht eine Busse von bis zu 10’000 Franken, die vom Gericht im Einzelfall bemessen wird. Technische Manipulationen am Fahrzeug bleiben verboten.

Zudem werden die bestehenden lärmbezogenen Ordnungsbussen (etwa für das unnötige Laufenlassen des Motors) von 60 Franken auf 80 Franken erhöht.

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