Ausbildungen und Prüfungen im Verkehr ab 11.5. erlaubt

CORONAVIRUS-KRISE Am 29. April 2020 hat der Bundesrat beschlossen, dass Ausbildungen, Weiterbildungen und Prüfungen im Strassenverkehr ab dem 11. Mai 2020 wieder erlaubt sind, sofern der Veranstalter ein Schutzkonzept erarbeitet hat und umsetzt.

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Schulungsraum in Kerzers mit freundlichem Ambiente. Die Empfehlungen des BAG lassen sich in den Ausbildungen hier gut umsetzen. (Bild: TIR Archiv)

Eine weitere Bedingung ist, dass die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und soziale Distanz eingehalten werden. An den Ausbildungen und Weiterbildungen dürfen zudem nicht mehr als fünf Personen teilnehmen (inkl. Lehrperson), an Prüfungen (z.B. Theorie) ist die Anzahl Teilnehmenden nicht beschränkt. Das Astra hat die Übersicht zu den Tätigkeiten im Strassenverkehr entsprechend angepasst.

Hier geht es zur Übersicht „COVID-19: Massnahmen im Strassenverkehr“ des Astra.

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