Astra-Ausnahmeregelungen enden per 30. September

CORONAVIRUS-KRISE Um Härtefälle im Strassenverkehr wegen der Coronavirus-Pandemie zu vermeiden, hat das Astra im Frühling 2020 Ausnahmeregelungen erlassen. Diese Ausnahmen gelten wie Ende Juni angekündigt noch bis am 30. September 2020.

Ausnahmeregelungen Astra Prüfungen und Kurse TIR transNews
Personen trotz abgelaufenem Führerausweis auf Probe durften weiterhin Fahrzeuge führen oder Inhaberinnen und Inhaber eines Fähigkeitsausweises trotz fehlender Weiterbildung Personen und Güter transportieren. Diese Ausnahmeregelungen enden am 30. September 2020.

Um Coronavirus-bedingte Härtefälle zu vermeiden, hat das Bundesamt für Strassen Astra mit der Verfügung «COVID-19: Massnahmen im Strassenverkehr» im März 2020 Ausnahmeregelungen erlassen. Diese wurden mehrfach aktualisiert, letztmals am 26. Juni 2020. Somit konnten Personen beispielsweise trotz abgelaufenen Ausweisen weiterhin fahren oder trotz fehlender Weiterbildung unterrichten und erhielten gleichzeitig mehr Zeit, um die notwendigen Weiterbildungen zu absolvieren. Diese Ausnahmeregelungen gelten noch bis am 30. September 2020.

Die Verfügung «COVID-19: Massnahmen im Strassenverkehr» wird nicht verlängert, weil die Einschränkungen nicht mehr im gleichen Mass vorhanden sind wie noch vor einigen Monaten und die Corona-bedingten Rückstände aufgeholt werden konnten.

Betroffene, die nach dem 30.September 2020 weiterhin fahren möchten oder Aus- und Weiterbildungen geben wollen, müssen bis dahin die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllen und beispielsweise die erforderlichen Kurse besucht haben.

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