Befreiung von Schwerverkehrsabgabe für Hilfsfahrten

UNTERSTÜTZUNG DES BUNDES Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hebt die Autobahnvignettenpflicht für sämtliche Fahrzeuge auf, die ukrainische Flüchtlinge oder Hilfsgüter für die Ukraine transportieren. Zudem können Hilfsgütertransporte von der LSVA befreit werden.

Aufhebung Pflicht Autobahnvignette leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe Ukraine TIR transNews
Das BAZG macht Gebrauch von den in den jeweiligen Rechtsgrundlagen vorgesehenen Ausnahmeregelungen für Autobahnvignette und leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe aus humanitären Gründen.

Aufhebung der Autobahnvignettenpflicht

Gestützt auf Artikel 4 Absatz 2 des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) hebt das BAZG die Autobahnvignettenpflicht für sämtliche Fahrzeuge auf, die ukrainische Flüchtlinge oder Hilfsgüter für die Ukraine transportieren. Die Massnahme tritt sofort in Kraft und gilt vorerst bis zum 30. Juni 2022. Weitere Informationen finden sich unter www.vignette.ch.

Befreiung von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe

Gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) kann das BAZG Hilfsgütertransporte von der LSVA befreien. Ein entsprechendes Gesuch ist vor dem Transport beim BAZG einzureichen, auf dem Schriftweg oder per Mail an lsvaallgemein@bazg.admin.ch. Weitere Informationen finden sich unter www.bazg.admin.ch oder www.lsva.ch.

Visited 8 times, 1 visit(s) today

Weitere Beiträge zum Thema