BFU: Das bringt die neue Verordnung

AUTOMATISIERTES FAHREN In zugelassenen Fahrzeugen dürfen die Lenkenden auf der Autobahn nun einen Autobahnpiloten nutzen und das Lenkrad loslassen️. Was das für die Verkehrssicherheit und für die Fahrzeuglenkenden in der Schweiz bedeutet, erklärt die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU.

Hände weg vom Lenkrad ist ab 1. März 2025 auf Autobahnen erlaubt – sofern das Fahrzeug über einen genehmigten Autobahnpiloten verfügt. (Bild: Frost & Sullivan)

Frage an die BFU: Werden unsere Strassen dank Autos mit Automatisierungssystemen sicherer?

Antwort der BFU: Langfristig gesehen werden die Fahrzeuge mit Automatisierungssystemen den Verkehr sicherer machen. Denn diese Systeme halten sich konsequent an die Verkehrsregeln, werden nicht müde und können blitzschnell reagieren, wenn es darauf ankommt. Doch bis es so weit ist, wird es noch lange dauern. In der Zwischenzeit kommt es auf den Strassen zu einem Mix. Herkömmliche Autos werden sich die Strasse mit Autos teilen, die teilweise oder hochautomatisiert fahren. Gleichzeitig werden wir auch weiterhin zu Fuss, mit dem Velo oder E-Bike unterwegs sein – also ganz ohne moderne Technik. All das muss zusammenspielen, und das ist eine Herausforderung. Deshalb ist es entscheidend, die Auswirkungen der Automatisierung auf die Verkehrssicherheit genau zu beobachten und über flankierende Massnahmen nachzudenken – z. B., wie die Fahrzeuglenkenden gezielt informiert und sensibilisiert werden können.

Sind Autos mit Automatisierungssystemen nicht ein Risiko auf unseren Strassen?

Tatsächlich verändern sich mit den modernen Technologien auch die Fahraufgaben. Neu müssen die Fahrerinnen und Fahrer den Verkehr nicht mehr ständig überwachen und dürfen sogar die Hände vom Steuer nehmen. Trotzdem müssen sie jederzeit in der Lage sein, die Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen. Das ist eine paradoxe Anforderung, für die sie nicht geschaffen sind. Durch die weniger aktive Rolle beim Fahren sind die Menschen unterfordert, und es wird schnell monoton. Zudem besteht die Tendenz, den Technologien zu schnell zu vertrauen. Dann ist die Versuchung gross, sich mit anderen Tätigkeiten zu beschäftigen. Dies ist gefährlich, weil die Fahrerin oder der Fahrer dann das Steuer nicht mehr rechtzeitig übernehmen kann.

In welchen Fahrzeugen darf man das Lenkrad loslassen?

Zurzeit gibt es in der Schweiz noch keine Fahrzeuge, bei denen das möglich ist. Denn Autos mit Automatisierungssystemen brauchen – wie alle anderen Fahrzeuge auch – eine Typengenehmigung. Dafür müssen die Hersteller nachweisen, dass die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss gewährleistet sind. Da die Verordnung mit den Anforderungen am 1. März 2025 in Kraft tritt, wird es wahrscheinlich noch einige Monate dauern, bis die ersten Fahrzeuge mit solchen Systemen in der Schweiz unterwegs sind.

Darf ich künftig während der Fahrt auf dem Handy eine Nachricht schreiben?

Nein. Die Fahrerinnen und Fahrer müssen zwar nicht mehr ständig den Verkehr beobachten und die Hände am Lenkrad haben. Sie müssen aber sofort eingreifen können, wenn das Auto sie dazu auffordert oder die Verkehrssituation anspruchsvoll wird. Mit anderen Worten: Man muss schnell die Kontrolle über das Auto übernehmen können. Und das geht nicht, während man auf dem Handy eine Nachricht tippt.

Kann ich mich beim Fahren entspannen und abschalten?

Nicht wirklich. Auch wenn das Auto selbst fährt und man den Verkehr nicht mehr ständig überwachen muss, darf man nicht abschalten. Die Fahrerinnen und Fahrer müssen eingreifen können, sobald es die Situation erfordert. Sie müssen sich schnell einen Überblick über das Verkehrsgeschehen verschaffen können. Zudem hat jede Technik auch Grenzen. Als Autofahrerin oder Autofahrer darf ich nicht davon ausgehen, dass mein Auto jede brenzlige Situation sofort erkennt und mich rechtzeitig warnt.

Mehr Infos von der BFU zu Strasse und Verkehr  gibt es hier.

 

 

 

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