COVID-19: Diese Kurse und Prüfungen sind verboten

CORONAVIRUS-KRISE Die Durchführung von Ausbildungen, Weiterbildungen, Kursen, Prüfungen und Untersuchungen im Strassenverkehr ist seit dem 16. März 2020 verboten. Aber welche sind das genau? Das Bundesamt für Strassen Astra hat im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Gesundheit BAG eine Liste erstellt.

Astra Prüfungen und Kurse verboten COVID-19 Corona-Krise TIR transNewsAstag wie auch Les Routiers Suisse (Bild) haben eine Infrastruktur für Kurse.
Kurse, Prüfungen und Untersuchungen im Strassenverkehr sind bis auf Weiteres verboten.

Die Verfügung vom 17. März 2020 gilt höchstens bis am 30. September 2020. Das Astra hebt sie ganz oder teilweise vorher auf, sobald die Massnahmen nicht mehr nötig sind, oder verlängert sie bei Bedarf über den 30. September 2020 hinaus. Dies in Absprache mit den kantonalen Vollzugbehörden. Dabei berücksichtigt es die epidemiologische Lage sowie die Zeit, die benötigt wird, um die sistierten Kontrolluntersuchungen sowie die nicht absolvierten Kurse und Prüfungen nachzuholen.

Die entsprechende Übersicht kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Für Verlängerungen von Lernfahrausweisen ist die jeweilige Webseite des kantonalen Strassenverkehrsamtes zu konsultieren. Alle Fahrzeugprüfungen, Nachkontrollen und Schiffsprüfungen sind ebenfalls abgesagt. Neue Termine werden (wie bei den Führerprüfungen) zu einem späteren Zeitpunkt verschickt. Dringende Fahrzeugprüfungen für Fahrzeuge der Grundversorgung können i.d.R. telefonisch vereinbart werden. Als Fahrzeuge der Grundversorgung gelten:

  • Schwerverkehrsfahrzeuge
  • Fahrzeuge für den Transport von Gefahrengut und für den beruflichen Personentransport
  • Blaulichtfahrzeuge
  • Arbeitsmotorwagen
  • Landwirtschaftsfahrzeuge
  • sowie private Importfahrzeuge mit ablaufender Zulassung.
  • Ebenfalls möglich sind Zulassungsprüfungen für Fahrzeuge der Grundversorgung (z.B. Lebensmittel und Infrastruktur).
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