CZV – viele Fragen treten ­immer wieder auf

CHAUFFEURZULASSUNGSVERORDNUNG Berufschauffeure müssen sich europaweit regelmässig weiterbilden, so auch in der Schweiz. An den CZV-Weiterbildungsschulungen werden oft die gleichen Fragen gestellt und sorgen dieselben Aussagen für Unklarheit. Wir haben eine kleine Auswahl der häufigsten Punkte gesammelt und geben die jeweiligen Antworten.

CZV Berufschauffeure TIR transNews
Berufschauffeure müssen alle fünf Jahre eine zertifizierte Weiterbildung (CZV) absolvieren und nachweisen können. Dafür erhalten sie einen Fähigkeitsausweis.

Hinter dem Kürzel CZV steht der Bandwurmausdruck «Chauf­feurzulassungsverordnung», was nichts anderes bedeutet als Aus- und Weiterbildungsrichtlinien für Berufschauffeure im Güter- und im Personentransport. Eine der Grundregeln ist die regelmässige Weiterbildung, sprich alle fünf Jahre, die eine Verlängerung des Fähigkeitsausweises ermöglicht. In der Folge beantworten wir einige Fragen, die in den CZV-­Kursen häufig und regelmässig gestellt werden. Sie decken ein breites Themenspektrum ab.

CZV-Fahrerqualifizierungsnachweis «Ab wann kann ich den neuen CZV-Ausweis bestellen?»

Sobald fünf Kursmodule (à 7 Std.) innerhalb der aktuellen Periode besucht wurden, kann der Fähigkeitsausweis (Fahrerqualifizierungsnachweis) auf dem CZV-Portal des Astra bestellt werden: www.cambus.ch

Aber Achtung! Bei der nächsten Periode werden die verschiedenen Ablaufdaten der Kategorien C, C1 und D, D1 harmonisiert. Sind die Ablaufdaten für die Kategorien C, C1 Ende August 2019 und für die Kategorien D, D1 bereits Ende August in diesem Jahr und der Ausweis wird vor dem 31.8.2018 bestellt, endet die nächste Periode Ende August 2023 für den Güter- und Personentransport. In diesem Fall beträgt die Verlängerung für den Gütertransport nur vier Jahre.

Benötigt man den Ausweis für den Personentransport nicht, so muss man den 31.8.2018 verstreichen lassen. Nur dann hat man die Möglichkeit, die Ausweise bis zum 31.8.2024 verlängern zu können. Wählt man diese Variante, dann dürfen aber von Anfang September 2018 bis Ende August 2019 keine gewerbsmässigen Personentransporte mit den Kategorien D, D1 durchgeführt werden. Dafür hat man bei den Kategorien C, C1 eine Verlängerung des Ausweises um fünf Jahre.

Falls man den Fähigkeitsausweis für die Kategorien D, D1 bis zum 31.8.2018 nicht verlängert hat, weil man aktuell nur die Kategorien C, C1 benötigt, dann darf man nach diesem Datum, wie oben beschrieben, keine gewerbsmässigen Personentransporte mit den Kategorien D, D1 durchführen. Wenn man nun doch den Fähigkeitsausweis für den Personentransport vor dem 1.9.2019 braucht, kann man ihn auch sofort bestellen. Voraussetzung ist selbstverständlich die Erfüllung der Weiterbildungspflicht. Beide Fähigkeitsausweise (Güter- und Personentransport) werden dann ab dem Ausstellungstag um fünf Jahre verlängert.

Rechtzeitiges Bestellen des Fähigkeitsausweises ist ratsam, da vom Bestellvorgang bis zum Erhalt circa eine Woche vergehen kann. Hier sind weitere Infos (auf dem CZV-Portal) erhältlich, Stichwort «Harmonisierung».

Alkohol «Gilt die 0,1-Promille-Grenze für Chauffeure auch, wenn sie mit dem Auto unterwegs sind?»

Seit 2016 gilt die 0,1-Promille-Grenze unter anderem für Führer von Lastwagen und beim berufsmässigen Personentransport. Seit Oktober 2016 wird sie jedoch in einer Atem­alkoholkonzentration als identischer Wert von 0,05 mg/l (Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft) angegeben. Diese Grenze gilt aber nicht, wenn man beispielsweise seinen Privat-PW lenkt. Dann ist die 0,5-Promille-Grenze (0,25 mg/l) zu beachten. Die einfachste Regel ist: Wenn ich fahre, trinke ich nicht. Dabei sollte man aber den Restalkohol immer auch berücksichtigen.

Fahrerkarte I «Muss ich die Fahrerkarte auch dabeihaben, wenn ich mit dem Auto in die Ferien fahre?»

Nein, da das Fahrzeug nicht unter die Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV 1 fällt. Zur Fahrerkarte heisst es dazu in der ARV 1 Artikel 13b im Absatz 4: «(…) Sie ist persönlich und nicht übertragbar.» Dies steht so übrigens auch im Europäischen Übereinkommen AETR, das die Schweiz ratifiziert hat, sowie auch in der EU-Verordnung 165/2014 Artikel 27 Absatz 1.

Da die Fahrerkarte persönlich ist, darf sie während den Ferien beispielsweise nicht im Lastwagen liegen gelassen werden, wenn auch andere damit fahren. Kontrollbeamte könnten dann meinen, dass der Kollege mit zwei Fahrerkarten unterwegs ist.

Fahrerkarte II «Muss ich eine Fahrerkarte besitzen, wenn ich nur mit Fahrzeugen unterwegs bin, die mit analogen Fahrtschreibern ausgerüstet sind?»

Nein, aber die Fahrerkarte muss vorgewiesen werden können, falls der Fahrer Inhaber einer solchen ist, auch wenn er noch nie mit einem digitalen Fahrtschreiber unterwegs war. Bestellung Fahrerkarte unter: www.dfs.astra.admin.ch

Radstreifen «Darf ich mit dem LKW oder dem Car auf dem Radstreifen fahren?»

Ja, sofern der Radstreifen mit einer unterbrochenen gelben Line markiert ist und wenn der Fahrradverkehr dadurch nicht behindert wird. Dies ergibt vor allem Sinn, wenn eine Kernfahrbahn (ohne Mittellinie, dafür beidseitig mit Radstreifen) markiert ist, da meistens zum Kreuzen sowieso zu wenig Platz bleiben würde.

Das Halten auf Radstreifen, beispielsweise vor Lichtsignalanlagen beim Rechtsabbiegen, ist aber untersagt – obwohl es sinnvoll wäre –, da dies eine Behinderung der Radfahrer darstellen würde. Diese dürfen nämlich rechts an Kolonnen vorbeifahren. Dies gilt übrigens auch, wenn kein Radstreifen markiert und genügend freier Raum vorhanden ist. Es ist deshalb unabdingbar, dass man vor dem Rechtsabbiegen den rechten Aussenspiegel häufig beobachtet, damit man erkennt, wenn sich ein Radfahrer in den gefährlichen Bereich hineinbewegt.

Verdrehte Zurrgurte «Ich habe an einer Weiterbildung gehört, dass der Zurrgurt einmal verdreht werden darf.»

Eine solche Aussage steht so in keiner Norm oder Richtlinie. Die Zurrgurte sind in der Europanorm EN 12195-2 definiert. Dort ist auch beschrieben, welche Anforderungen sie erfüllen müssen und wie respektive wie oft Zurrgurte vom Hersteller auf einer Prüfvorrichtung auf ihre Festigkeit überprüft werden müssen. Ein gesamter, unverdrehter Zurrgurt muss mindestens der doppelten Zurrkraft (LC Lashing Capacity) ohne Bruch widerstehen.

In einer Prüfanlage haben wir die Festigkeit von verdrehten Zurrgurten testen lassen. Das Ergebnis bestätigte die Vermutung. Ein um 360° verdrehter Zurrgurt (Länge ca. 1 Meter) hatte eine Leistungseinbusse von 14 Prozent gegenüber dem unverdrehten Zurrgurt. Dies verbesserte sich auch nicht durch mehrmaliges Verdrehen des Gurtes von drei Mal 360°. Die eingeleitete Kraft war dann sogar um 25 Prozent geringer als beim unverdrehten Gurt, bis er versagte.

Es gilt daher besonders beim Direktzurren und beim Niederzurren von kippgefährdeten Ladungen, auf unverdrehte Zurrgurte zu achten, wenn der Gurt auf die maximale Zurrkraft LC belastet wird.

CZV TIR transNews
Verdrehte Zurrgurte sind nicht voll leistungsfähig.

Maut in Deutschland «Ich habe gehört, dass die Maut in Deutschland ausgeweitet wird. Welche Strassen sind betroffen und ab welchem Datum wird sie eingeführt?»

Die deutsche LKW-Maut wird ab dem 1. Juli 2018 tatsächlich ausgeweitet. Sie gilt dann nicht nur auf Autobahnen und bestimmten Bundesstrassen, sondern auf allen Bundesstrassen. Damit soll die Finanzierung der Bundesfernstrassen verbessert werden und eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland gewährleistet werden.

Falls man bereits bei Toll Collect registriert und die Lastwagen mit einer On-Board-Unit (OBU) ausgerüstet sind, muss für die Mauterweiterung nichts unternommen werden. Die Aktualisierung der OBU läuft automatisch.

Seit dem 18. Dezember 2017 ist die Einbuchung auch online über stationäre PC und mobil über Smartphone und Tablet möglich. Eine andere Variante, die Maut zu bezahlen, sind die Mautstellen-Terminals, die in der Nähe von Anschlussstellen, auf Autohöfen, an Rastplätzen und Tankstellen zu finden sind.

Die Bezahlung der Maut wird auf den Bundesstrassen, zusätzlich zu den mobilen Kontrollen, mit Kontrollsäulen überprüft werden. Die ersten der knapp vier Meter hohen blauen Säulen wurden bereits aufgestellt.

CZV TIR transNews
In Deutschland wird die Lastwagen-Maut ab Juli 2018 auf alle Bundesstrassen ausgeweitet.
Visited 98 times, 1 visit(s) today

Weitere Beiträge zum Thema