Ersatzabgabe für alternative Antriebe kommt bis 2030

MINERALÖLSTEUER-KOMPENSATION Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektroautos sinken die Einnahmen aus den Mineralölsteuern. Der Bundesrat hat am 29. Juni 2022 die Eckwerte für den Ersatz der Mineralölsteuern festgelegt.

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Bei batterie-elektrisch angetriebenen Fahrzeugen fällt keine Mineralölsteuer an. Dadurch fehlen Einnahmen zur Finanzierung der Infrastruktur. Dafür soll nun eine Ersatzabgabe geschaffen werden.

Die Strasseninfrastruktur wird heute zu einem Teil durch die Mineralölsteuer und den Mineralölsteuerzuschlag finanziert. Um das Klimaziel, bis 2050 keine Treibhausgase mehr auszustossen, zu erreichen, wird der Fahrzeugbestand in Zukunft überwiegend aus Elektrofahrzeugen bestehen müssen. Dadurch sinken die Einnahmen zunehmend und es fehlen Gelder für den Unterhalt und den Ausbau der Infrastruktur. Aus diesem Grund hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Ende 2023 ein Gesetzespaket zur nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur durch die Einführung einer Ersatzabgabe für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, wie beispielsweise Elektrofahrzeuge, auszuarbeiten. Grundlage ist das Prinzip, dass alle Fahrzeuge mit Kontrollschild, die zumindest teilweise die Strasseninfrastruktur benutzen, abgabepflichtig sind.

Die Ersatzabgabe wird sich aus einem festen Betrag pro gefahrenem Kilometer und Fahrzeugkategorie (voraussichtlich nach Leergewicht) zusammensetzen. Somit entspricht der Charakter dieser Abgabe jenem des derzeitigen Systems für Benzin- und Dieselfahrzeuge. Letzteres bleibt jedoch durch die Einführung der Abgabe unberührt, d. h. Benzin- und Dieselfahrzeuge sind von der Ersatzabgabe nicht betroffen und werden nicht zusätzlich belastet. Der Bundesrat lässt noch offen, wie die Abgabe erhoben werden soll. Möglich sind Lösungen ähnlich zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), aber auch Alternativen ohne geografische Lokalisierung werden geprüft.

Der Bundesrat geht davon aus, dass die Ersatzabgabe bis 2030 in Kraft treten wird. Die daraus generierten Einnahmen werden analog zu den Einnahmen aus den Mineralölsteuern verteilt. Mit der Mineralölsteuer und dem Mineralölsteuerzuschlag werden insbesondere die Strasseninfrastruktur und Agglomerationsverkehrsprojekte finanziert. Ausserdem fliessen rund 40 Prozent der Mineralölsteuer in die allgemeine Bundeskasse.

Die Einführung der Ersatzabgabe bedingt eine Verfassungsänderung. Ein Volksreferendum scheint im Rückblick auf andere eingeführte Verkehrsfinanzierungsmodelle (Beispiel Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds NAF) wahrscheinlich.

Finanzflüsse NAF

Mehr zur Nachhaltige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur mit ausführlicheren Infos zur Ersatzabgabe in Bundesdokumenten gibt es hier.

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