Grünes Licht für Detailprojekt zur zweiten Gotthardröhre
2. GOTTHARD-STRASSENTUNNEL Mitte Dezember hat das Uvek aufgrund des Ausführungsprojektes die Planungsverfügung für die zweite Gotthardröhre erteilt. Damit erhält das Bundesamt für Strassen (Astra) grünes Licht für die Ausarbeitung des Detailprojektes, das alle bautechnischen Einzelheiten regelt.

Betreffend Planungsverfügung laufen noch die letzten Tage der 30-tägigen Rekursfrist. Der Baubeginn der Vorarbeiten ist auf diesen Sommer angesetzt, gemäss aktuellem Planungsstand dürfte die neue Röhre Mitte 2029 in Betrieb genommen werden. Nach der Sanierung der alten Röhre werden ab 2032 beide Röhren in je einer Richtung und einspurig geführt. Das Dosierungssystem wird beibehalten, um die Lastwagenabstände steuern zu können. In der Plangenehmigungsverfügung hat das Uvek auch festgelegt, was mit dem recyclierfähigen Teil der 6,3 Mio. Tonnen Ausbruchmaterial geschehen soll: 2,8 Mio. Tonnen werden zur Verbesserung und Renaturierung der Flachwasserzone im Urnersee verwendet, weitere 2,5 Mio. Tonnen werden für Geländeanpassungen und für eine 1000 Meter lange Überdeckung der Autobahn bei Airolo genutzt.
Hier geht es rund vier Jahre zurück. Solange ist es nämlich seit der Abstimmung her.