In Deutschland rechts abbiegen nur noch im Schritttempo
VERKEHRSREGELN Auf Ende April hat das deutsche Bundesverkehrsministerium verschiedene neue Regeln und neue Signale eingeführt. Für Lastwagen sind vor allem zwei Neuerungen relevant.
Zum einen müssen Velos, Fussgänger und Roller innerorts mit mindestens anderthalb Metern Abstand überholt werden, ausserorts sind es gar zwei Meter. Das gilt auch, wenn das Velo auf einem Velostreifen fährt. Ein neues Verkehrszeichen kann zudem das Überholen von einspurigen Fahrzeugen, wie eben Velos, verbieten. Zum anderen dürfen Fahrzeuge, die über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht aufweisen, innerorts nur noch im Schritttempo rechts abbiegen. Damit sollen Unfälle verhindert werden, die wegen des toten Winkels mit Zweiradfahrern und Fussgängern vorkommen. Ein eigenes Verkehrszeichen haben die aktuell zunehmend beliebten Lastenvelos erhalten, die im Bereich der letzten Meile auch kommerziell interessant geworden sind. Das Signal ermöglicht es, dass für Lastenvelos eigene Parkräume bereitgestellt werden können.