Schweiz–UK: gegenseitige Anerkennung der Fähigkeitsausweise
BERUFSCHAUFFEURE Die Schweiz und Grossbritannien verringern Handelshemmnisse mit der gegenseitigen Anerkennung der Fähigkeitsausweise für Berufschauffeure. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Notenaustausch zugestimmt. Hintergrund ist der EU-Austritt von Grossbritannien (Brexit).

Der Bundesrat hat am 6. September 2023 einem Notenaustausch* mit dem Vereinigten Königreich (United Kingdom UK) zugestimmt, über die gegenseitige Anerkennung der Fähigkeitsausweise für Berufschauffeure. Berufschauffeure, die bei einem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder einem EU-Staat angestellt sind, benötigen nebst dem Führerausweis der entsprechenden Kategorie zusätzlich einen Fähigkeitsausweis. Dieser wird in der Schweiz über die CZV-Verordnung geregelt und muss alle fünf Jahre durch den Nachweis von fünf Weiterbildungskursen erneuert werden. Bis zum Austritt Grossbritanniens aus der EU war die gegenseitige Anerkennung der schweizerischen und britischen Fähigkeitsausweise für Berufschauffeure durch das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU geregelt. Mit dem Brexit fiel diese Grundlage weg. Die Schweiz und UK wollen ihre Fähigkeitsausweise und die dafür erforderlichen Weiterbildungen weiterhin gegenseitig anerkennen, um Handelshemmnise auch künftig tief zu halten.

Bei den Fähigkeitsausweisen handelt es sich um offizielle Dokumente, deshalb wird die gegenseitige Anerkennung formell mittels einem Notenaustausch festgehalten.
* der Notenaustausch ist ein diplomatischer Briefwechsel zwischen zwei Staaten, mit denen u.a. auch verbindliche Abmachungen, bis hin zu völkerrechtlich bindenen Verträgen, geregelt werden.