Schweiz und Niederlande schliessen Abkommen

VERKEHRSDELIKTE Am 26. Oktober 2022 haben der Schweizer Botschafter in den Niederlanden und der holländische Generaldirektor für Strafe und Schutz ein Abkommen unterzeichnet. Dieses ermöglicht künftig insbesondere die Vollstreckung von Bussen im jeweils anderen Land.

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Die Schweiz und die Niederlande arbeiten bei der Verfolgung von Strassenverkehrsdelikten künftig enger zusammen. Dies ermöglicht ein neues Abkommen.

Mit dem Abkommen können Strassenverkehrsdelikte im jeweils anderen Land geahndet werden. So soll beispielsweise eine in der Schweiz ausgesprochene Busse in den Niederlanden durch die niederländische Behörde vollstreckt werden können und umgekehrt. Es gelten dabei jeweils die nationalen Gesetze. Die Art der Verstösse oder das Strafmass werden nicht vereinheitlicht.

Weiter regelt das Abkommen den automatisierten Austausch von Halterdaten: Wird in der Schweiz ein Strassenverkehrsdelikt mit einem niederländischen Auto begangen, kann die dafür zuständige Schweizer Behörde bei den niederländischen Behörden die Halterdaten anfordern. So kann eine Busse direkt der betreffenden Person zugestellt werden.

Mit dem Abkommen soll als vorrangiges Ziel die Sicherheit auf den Strassen verbessert werden. Das Wissen darum, dass Strassenverkehrsdelikte auch dann konsequent geahndet werden, wenn sie im Ausland begangen werden, ist laut Bundesamt für Polizei fedpol ein wichtiges Element der Verkehrsprävention. Es trägt dazu bei, die Zahl der Unfallopfer, Verletzten und Sachschäden auf beiden Hoheitsgebieten zu verringern.

Es ist geplant, dass das Abkommen im Verlauf von 2023 in Kraft treten wird.

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