EU-Studie nennt Massnahme gegen Sozialdumping
EU-KOMMISSION Eine neue Studie bestätigt die Notwendigkeit einer regelmässigen Rückkehr von LKW in ihr Herkunftsland zur Beseitigung von Sozialdumping.

Die Europäische Kommission hat Ende Februar 2021 ihre Studie zur Rückkehrpflicht von Lastkraftwagen alle acht Wochen in ihren Niederlassungsmitgliedsstaat veröffentlicht. Die Studie zeigt, dass Lastwagen vieler osteuropäischer Unternehmen nur ein- oder zweimal im Jahr in das Niederlassungsland zurückkehren. In einigen Ländern sind 80 Prozent oder 62 Prozent ihrer Flotte permanent ausserhalb des Niederlassungslandes tätig, ohne dass eine wirtschaftliche Verbindung zum Niederlassungsstaat besteht, aber diese ihre Wettbewerbsvorteile in Westeuropa nutzen.
Prof. Dr. Dirk Engelhardt, BGL-Vorstandssprecher: „Innerhalb von acht Wochen vor der Rückkehr in das Niederlassungsland kann ein LKW problemlos bis zu 22’000 km fahren und innerhalb eines Rundlaufs jedes Ziel in der EU bedienen. Wenn osteuropäische Unternehmen fast ausschliesslich in Westeuropa tätig sind, ohne in ihre Herkunftsländer zurückzukehren, sollten sich diese in den Märkten ihrer wirtschaftlichen Betätigung niederlassen.“
Florence Berthelot, Generaldeligierte der FNTR: „Die Rückkehr des Fahrzeugs steht im Zusammenhang mit den Bestimmungen der Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten und der Rückkehr des Fahrers. Wir glauben, dass dies sinnvoll und Teil des Gesamt-Mobilitätspakets ist. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Stärkung der Niederlassungskriterien in die richtige Richtung geht, was insbesondere zu besseren Arbeitsbedingungen für die Fahrer und somit gegen Sozialdumping führt.“
Erik Østergaard (Vorsitzender der NLA und Vorstand von DTL): „Die Studie bestätigt eindeutig das Problem mit Briefkastenfirmen und zeigt, dass wir ein massives Problem mit Nomadenleben vieler Fahrer haben. Die Rückkehr des Fahrzeugs wurde eingeführt, um genau das anzugehen. Jetzt ermutigen wir die Gesetzgeber nachdrücklich, das Erreichte nicht in Frage zu stellen, sondern sich an die Kompromisse und signifikanten Ergebnisse zu halten, die mit dem Mobilitätspaket 1 erzielt wurden. „
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