E-Lieferwagen brauchen Initialzündung

ELEKTROTRANSPORTER Fahrzeuge, die ausschliesslich mit Elektrizität oder Wasserstoff (BEV und FCEV) angetrieben werden, können seit dem 1. April 2022 das Mehrgewicht des emissionsfreien Antriebs zum Gesamtgewicht von maximal 4,25 Tonnen dazurechnen lassen.

Die Bilanz zu BEV-Transportern mit 4,25 t zGG in der Schweiz ist bescheiden.
Die Bilanz zu E-Lieferwagen mit 4,25 t zGG in der Schweiz ist bescheiden.

Um die Nachfrage nach E-Lieferwagen anzukurbeln, wurde vor einigen Jahren ein politischer Vorstoss von Alt Nationalrat Jacques Bourgeois angenommen. Nach nun bald drei Jahren seit der Implementierung dieser Regelung kann man eine erste Bilanz über den Markterfolg ziehen. Von den erwähnten «Bourgeois-Fahrzeugen» wurden 2024 insgesamt 224 in Verkehr gesetzt, rund 22 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit beträgt der Marktanteil dieser Fahrzeuge in der Lieferwagen-Flotte im Jahr 2023 und 2024 jeweils deutlich unter einem Prozent.

Die Gründe für die Zurückhaltung sind vielfältig: Motorwagen über 3,5 t zum Sachentransport fallen in das Anforderungsprofil der Klasse N2 (Lastwagen oder schwere Motorwagen zum Sachentransport), wodurch zusätzliche Anforderungen gelten, wie das Anbringen eines Seitenunterfahrschutzes, der Einsatz eines Geschwindigkeitsbegrenzers, Installation und Manipulation des digitalen Fahrtenschreibers und mehr. Zudem untersteht der Fahrer dann je nach Kanton der ARV 1. Die Umsetzung dieser sinnvoll angedachten Erleichterungsmassnahme für das Kompensationsgewicht ist also viel zu komplex, als dass sie schnell Wirkung entfalten könnte. Damit versiegt die beabsichtigte und extra geschaffene Entlastungsmöglichkeit für BEV/FCEV-Lieferwagen. auto-schweiz zeigt sich nicht überrascht, dass sich die gute Absicht des Motionärs in der Marktleistung der vergangenen Jahre nicht bestätigt, denn die Ausführungsbestimmungen wurden leider markthemmend ausgestaltet. (Quelle: auto.swiss)

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