Automaticar: neue Charta steckt den Rahmen ab

AUTONOMES FAHREN Die IG Automaticar widmet sich der automatisierten Mobilität. Nun hat sie eine Charta verabschiedet, die den Rahmen für die regulatorischen, technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen setzt, welche die Einführung selbstfahrender Fahrzeuge in der Schweiz mit sich bringen wird.

Charta Automaticar TIR transNews
Bis vollautomatisierte Fahrzeuge in Massen auf unseren Strassen verkehren, bedarf es nicht nur technischer, sondern auch regulatorischer Lösungen. Ein Fun­da­ment legt in der Schweiz die jetzt unterzeichnete Charta Automaticar.

Im Zentrum heutiger Debatten um die Zukunft des Verkehrs stehen vermehrt die selbstfahrenden oder vollautomatisierten Fahrzeuge. Um dem daraus resultierenden Umschwung eine angemessene Bühne zu bieten, haben sich mehrere namhafte Akteure aus dem Schweizer Mobilitätssektor zusammengeschlossen und vor einem Jahr, im April 2017, die nationale Initiative «Automaticar» gegründet. Ziel ist es, die Aktivitäten der zentralen Schweizer Mitwirkenden aus Po­litik, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft zu bündeln und in den Dienst einer «sicheren, umweltfreundlichen, nutzergerechten und effizienten Automatisierung des motorisierten Strassenverkehrs» zu stellen.

Initiatoren der Automaticar sind die Mobilitätsakademie des TCS, Alphabet Fuhrparkmanagement (Schweiz) und BMW (Schweiz). Zudem mit dabei sind die PostAuto AG, die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu, die SBB, der TCS und das Bundesamt für Strassen Astra. Im ersten Jahr haben die Mitglieder der Interessengemeinschaft vorwiegend an einer Charta gearbeitet, welche die Zielsetzungen und die Rahmenbedingungen für den automatisierten Personen- und Güterverkehr auf der Strasse festlegen will. Mit diesem Fundament soll der Weg für eine beschleunigte Automa­tisierung des motorisierten Verkehrs geebnet werden.

Charta und Ethik Mitte April haben die Initianten und U­n­terstützer von Automaticar im Rahmen der Smart­Swiss-­Messe in Basel die Charta unterzeichnet und ihren zehn für die Schweiz gültigen Grundsätzen damit eine verbindlichere Form gegeben. Die Stossrichtung der Charta Automaticar wurde vor deren Unterzeichnung auch von Gastredner Matthias Lutz-Bachmann begrüsst. Lutz-Bachmann ist Mitglied der deutschen Ethikkommission, die im Auftrag der deutschen Politik ethische Regeln für auto­­ma­tisierten Verkehr aufgestellt hatte. Dabei liess der Ethiker keinen Zweifel aufkommen, dass zwar gewisse länderübergreifen­de Regulatorien entstehen würden, dass aber jedes Land für die Gesetzgebung verschiedene Grundsätze zur Anwendung bringen werde. «Wir benötigen dazu jedoch keine Spezialmoral, sondern sollten die Gesetzgebung auf bestehenden Grundsätzen und Begründungen aufbauen.»

In Punkt 8 der Charta werden explizit auch der Güter­verkehr und die Logistikbranche eingebunden und mögliche Energieeffizienzgewinne und Produktionssteigerungen durch automatisiertes Fahren ins Feld geführt. Die Technologie von Platooning wird dabei namentlich erwähnt, wenngleich Astra-Direktor Jürg Röthlisberger – er gehört ebenfalls zu den Initiatoren der IG Automaticar – vor zu hohen Erwartungen an die gekoppelte Fahrt mehrerer Lastwagen hintereinander warnt. Hauptgründe dafür sind die kurzen Strecken in der Schweiz und die vielen Autobahnanschlüsse, die den Nutzen des Platooning hierzulande einschränken.

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