Bundesrat unterbreitet Gesetz für Cargo sous terrain

GESETZ FÜR UNTERIRDISCHE GÜTERTRANSPORTANLAGEN Der Bundesrat will mit dem Gesetz die Voraussetzungen schaffen, damit das Projekt Cargo sous terrain verwirklicht werden kann und der Zugang zu den unterirdischen Anlagen allen zu den gleichen Bedingungen offensteht.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 die Botschaft an das Parlament verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament ein Gesetz, das die Voraussetzungen regelt, unter denen das privatwirtschaftlich initiierte Projekt Cargo sous terrain bewilligt werden kann. Der Bund wird sich aber nicht an der Finanzierung von Bau und Betrieb entsprechender Anlagen beteiligen. Der Bund hält zudem weiterhin daran fest, dass über die gesamte Lebensdauer hinweg eine Schweizer Mehrheit an der Anlage sichergestellt werden muss.

Das Bewilligungsverfahren lehnt sich weitgehend an das Eisenbahngesetz (EBG) an. Die unterirdische Gütertransportanlage wird als eigenständiger Bereich in den Sachplan Verkehr aufgenommen. Die Betreiber unterstehen dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Sie müssen ihre Transportpflicht wahrnehmen und den Zugang zu gleichen Bedingungen ermöglichen.

Cargo sous terrain Bundesrat TIR transNews
In zehn Jahren soll die erste Teilstrecke von Cargo sous terrain ihren Betrieb aufnehmen.

Das Konzept von Cargo sous terrain sieht einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz vor, der rund um die Uhr in Betrieb ist. Darin sollen Güter mit rund 30 Kilometern pro Stunde transportiert und an Zugangsstellen vollautomatisch mit Liften ins System eingespeist oder entnommen werden. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometer umfassen und bis etwa 2045 abgeschlossen sein. Die Erstellungskosten werden auf 30 bis 35 Milliarden Franken geschätzt.

Die Investoren versprechen sich von der Realisierung von Cargo sous terrain einen grossen Nutzen. Direkt davon profitieren dürften insbesondere die Logistikbranche und die Bauindustrie. Der volkswirtschaftliche Nutzen für die öffentliche Hand und die Allgemeinheit ist geringer, besteht aber u.a. darin, dass die Verkehrsbelastung sowie Schadstoff- und Treibhausgasemissionen reduziert werden können.

Hier kann das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport als PDF heruntergeladen werden.

Hier kann die Botschaft zum Bundesgesetz des Bundesrats an das Parlament als PDF heruntergeladen werden.

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