Das eTIR kommt – oder auch nicht

INTERNATIONALER WARENTRANSPORT Nach der Zustimmung des Bundesrats zur Aufnahme des elektronischen TIR-Verfahrens (eTIR) in das Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR und vorbehältlich der Zustimmung der übrigen 75 Vertragsparteien tritt das ergänzte TIR-Abkommen am 25. Mai 2021 in Kraft.

eTIR-Verfahren TIR transNews
Die Einführung des eTIR-Verfahrens schreitet voran. Bild: Ende Februar 2019 erreichte der erste TIR-Transport von Europa nach China nach 7400 Kilometern in zwölf Tagen seinen Bestimmungsort Khorgos.

Das TIR-Abkommen gilt für Warentransporte im internationalen Strassenverkehr, bei denen die Waren ohne Umladung über eine oder mehrere Grenzen von einer Abgangszollstelle einer Vertragspartei bis zu einer Bestimmungszollstelle einer anderen oder derselben Vertragspartei in Strassenfahrzeugen, Lastzügen oder Behältern befördert werden. Als warenbegleitendes Zolldokument wird das Carnet TIR verwendet. Darin werden unter anderem die Waren beschrieben, die Zollverschlüsse vermerkt und alle Grenzübertritte von den Zollbehörden amtlich bestätigt.

An seiner 72. Sitzung im Februar 2020 hatte der dafür zuständige Verwaltungsausschuss der Vertragsparteien des TIR-Abkommens einen Beschluss über die Aufnahme der Anlage 11 ins TIR-Abkommen verabschiedet. Mit dem Beschluss wurde die notwendige Rechtsgrundlage für das eTIR – ergänzend zur Papierfassung des Carnet TIR – geschaffen.

Der Bundesrat teilt das Ziel der vorgeschlagenen neuen Anlage 11 des TIR-Abkommens und hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 der Aufnahme des elektronischen TIR-Verfahrens (eTIR) in das Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR zugestimmt.: Nach mehr als 15-jährigen Vorarbeiten wird das TIR-Verfahren nun digitalisiert. Die Änderungen und Ergänzungen treten auf den 25. Mai 2021 in Kraft – allerdings unter Vorbehalt, dass alle 76 Vertragsparteien den Änderungen zustimmen (wie es der Bundesrat getan hat).

Trotzdem werden in der Schweiz vorerst keine eTIR anzutreffen sein. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) befindet sich zurzeit im Transformationsprogramm DaziT, welches die EZV konsequent ins digitale Zeitalter überführen wird. In diesem Rahmen wird auch geprüft, wie das eTIR in den internationalen Transport in und durch die Schweiz sowie aus der Schweiz eingebettet werden kann. Ein Entscheid dazu liegt noch nicht vor. Da die Umsetzung trotz nötiger Zustimmung aller involvierten Staaten jedem Land selbst überlassen ist, wird der Bundesrat vorerst die Anlage 11 für die Schweiz nicht annehmen und einen unbefristeten Vorbehalt in Bezug auf die Anwendung des eTIR anbringen. Wie es aus dem EZV auf Anfrage heisst, würden jährlich nicht sehr viele Carnets TIR ausgestellt.

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