Kapazität für Güterverkehr sichern, Verkehrsverlagerung schützen
ALPENTRANSIT Die Güterverkehrsbranche der Schweiz begrüsst die Lösungen, die nach dem verheerenden Unfall im Gotthard-Basistunnel für den Schienengüterverkehr erarbeitet wurden. Nun gilt es, die Ersatzkapazitäten optimal zu nutzen und sukzessive auszubauen, um die Versorgung zu sichern.
Durch den Unfall im Gotthard-Basistunnel am 10. August 2023 hat sich trotz der ferienbedingt geringen Nachfrage ein Rückstau an Zügen und Ladeeinheiten entlang des Korridors Rhein-Alpen gebildet. Zwar verfügt die Schweiz über Umleitungsmöglichkeiten über die Gotthard-Bergstrecke und die Lötschberg/Simplonstrecke. Doch diese können wegen Profil- und Kapazitätsbeschränkungen nicht das volle Volumen der Route via Gotthard-Basistunnel aufnehmen.
Die für den 23. August angekündigte Inbetriebnahme der unbeschädigten Röhre im Gotthard-Basistunnel schafft Entlastung für die Versorgung der Schweiz und den Transitverkehr. SBB Infrastruktur stellt 90 Trassen pro Tag für Güterzüge mit 4-Meter-Profil zur Verfügung. Zusammen mit 20 Umleitertrassen via Gotthard-Bergstrecke für den konventionellen Wagenladungsverkehr und einer Restkapazität via Lötschberg-Simplon entsteht planerisch ein erheblicher Teil der notwendigen Trassenkapazität für den alpenquerenden Güterverkehr durch die Schweiz – die Grundlage für die Verkehrsverlagerung.
Um diese Kapazität so effektiv wie möglich zu nutzen bzw. auszubauen, schlägt die Güterverkehrsbranche folgende Kriterien und Massnahmen vor:
- Nutzung der unbeschädigten Oströhre des Gotthard-Basistunnels ausschliesslich für den Güterverkehr und prioritär für Züge mit 4-Meter-Profil.
- Sukzessive Maximierung der Kapazität des Gotthard-Basistunnels durch Geschwindigkeitserhöhungen und durch den Einsatz aller verfügbaren Streckenteile im gesamten Tunnel.
- Nutzung der Bergstrecke für den Personenverkehr und für Züge des konventionellen Wagenladungsverkehrs, die kein 4-Meter-Profil benötigen und die wegen ihres geringen Gewichts nicht auf aufwändige Mehrfachtraktion angewiesen sind.
- Ausreizung der verfügbaren Kapazität auf der Lötschbergstrecke und deren Zulaufstrecken im Süden durch geeignete Massnahmen.
- Aktive betriebliche Steuerung unter Nutzung aller verfügbaren Abstell- und Pufferkapazitäten.
- Enge Koordination durch SBB Infrastruktur mit den angrenzenden Infrastrukturbetreibern im Süden und im Norden im Sinne eines Krisenmanagements, um Fahrpläne anzupassen und um Ineffizienzen durch Baustellen und andere Vorkommnisse auf den Umleitungs- und Zulaufstrecken zu vermeiden bzw. schnellstmöglich zu überwinden.
Festzuhalten sei: Die Ein-Röhren-Kapazität des Gotthards muss bis zur Inbetriebnahme der zweiten Röhre ausschliesslich dem Güterverkehr vorbehalten bleiben. Denn der Gotthard-Basistunnel erfüllt in Zusammenwirkung mit dem Ceneri-Basistunnel und dem durchgehenden 4-m-Korridor von Grenze zu Grenze eine wesentliche Voraussetzung für den Warenaustausch auf der Nord-Süd-Achse und für die gesetzlich verankerte Verlagerungspolitik. Während der Personenverkehr via Bergstrecke von einem soliden, zuverlässigen Transportangebot profitieren kann, droht der Verkehrsverlagerung grosser Schaden durch eine massive Rückverlagerung des Güterverkehrs auf die Strasse mit massiver Überlastung der A2 zwischen Basel und Chiasso, wenn über einen längeren Zeitraum keine ausreichende Kapazität zur Verfügung steht.
Dies zu verhindern sei das zentrale Anliegen aller Akteure des Schienengüterverkehrs. Sie verpflichten sich dazu, die vorhandene Kapazität durch flexibles Handeln und pragmatische Kooperation bestmöglich zu nutzen mit dem Ziel, der Logistik auch in dieser schwierigen Situation ein zuverlässiges, marktfähiges Transportangebot auf der Schiene zu gewährleisten.
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