Künftiger Tachograph sorgt für fairen Wettbewerb
NEUE KONTROLLFUNKTIONEN Continental hat die Arbeit am intelligenten Tachographen der zweiten Generation begonnen. Dieser wird ab 21.8.2023 Pflicht in allen neu registrierten Nutzfahrzeugen.

Mit dem Mobilitätspaket I möchte die EU für fairen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt sorgen. Dem intelligenten Tachographen der zweiten Generation (DTCO 4.1) kommt dabei eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu. Mit Hilfe von Satellitenortung und integrierten Karten kann er künftig Grenzübertritte erfassen. Damit ermöglicht er es den Behörden, die geltenden Vorschriften besser zu kontrollieren, weil sie im Zweifelsfall ablesen können, wie viele Fahrten sowohl das Fahrzeug als auch der Fahrer wann und in welchen Ländern absolviert haben.
Zwei Jahre nach der Veröffentlichung der Implementing Regulation EU 2021/1228 und damit ab dem 21. August 2023 müssen alle neu registrierten Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (GG) mit dem DTCO 4.1 ausgerüstet sein. Die bisher optionale ITS-Schnittstelle wird verpflichtend, so dass, analog zur Kontrolle von Kabotage, künftig viele weitere Anwendungsfälle möglich werden. Dank der Fähigkeit des Tachographen, Daten in vertrauenswürdige, sichere und eindeutig zuzuordnende Daten zu verwandeln, entstehen Chancen, die weit über die Kontrolle politischer Vorgaben hinausgehen und etwa auch Microservices umfassen, die den Betreibern von Nutzfahrzeugflotten die Arbeit erleichtern.
Durch die Veröffentlichung der Spezifikationen für die kommende Version des digitalen Fahrtenschreibers tritt das Continental-Team von Hard- und Softwareingenieuren, Rechts-, Logistik- und Politik-Experten mit Zentrum in Villingen-Schwenningen im Schwarzwald nun in die nächste Phase der Entwicklung und Industrialisierung ein.
Wir freuen uns sehr, dass die Europäische Kommission in ihrem Bemühen um faireren Wettbewerb auf den europäischen Strassen auf den Tachographen setzt“, sagt Matthias Kliché, Head of Legal Requirements im Geschäftssegment Commercial Vehicle Fleet Services bei Continental. „Damit erhält der digitale Tachograph zum ersten Mal in seiner bald hundertjährigen Geschichte eine Kontrollfunktion, die über die Erfassung von Arbeits- und Einsatzzeiten hinausgeht.“
Zeitleiste für die Einführung des intelligenten Tachographen der zweiten Generation
- August 2023: Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zul. GG müssen mit dem intelligenten Tachographen der zweiten Generation ausgestattet sein.
- Ende 2024: In allen Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t zul. GG müssen die alten analogen oder digitalen Tachographen ersetzt werden, wenn die Fahrzeuge im grenzüberschreitenden
Verkehr eingesetzt werden. Ausgenommen ist der intelligente Tachograph der ersten Generation. - September 2025: Auch Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zul. GG, die mit dem intelligenten Tachographen der esten Generation ausgestattet sind, müssen umgerüstet werden. Allerdings nur, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
- Juli 2026: Auch Nutzfahrzeuge mit zwischen 2,5 t und 3,5 t zul. GG müssen mit dem intelligenten Tachographen der zweiten Generation ausgerüstet werden. Das gilt nur, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.